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Schmales, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, mit Platten verkleidet. Geschossüberstände und originale Anordnung der kleinformatigen Fenster lassen auf ein gut erhaltenes Sichtfachwerk in Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schließen. Für die Maßstäblichkeit im Kirchenbereich und Erkennbarkeit des alten Ortskerns sehr wichtiger Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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