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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Fischbach
Schmales, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Rähmkonstruktion im Erdgeschoss einriegelig, im Obergeschoss zweiriegelig mit Aussteifungen in "Wilden-Mann-Figuren". Die Kopfwinkelhölzer profiliert. Leichter Geschossüberstand der um die Mitte des 18. Jahrhunderts entstandenen Fachwerkkonstruktion. Im 19. Jahrhundert wurde ein Kriechkeller angelegt.
Für die Maßstäblichkeit im Kirchenbereich und Erkennbarkeit des alten Ortskerns sehr wichtiger Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |