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In seiner Anlage gut erhaltener Zweiseithof, die im Hofbereich traufständige Scheune am Sturzbalken datiert 1768. Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus auf kräftigem Sockel mit leichtem Geschossüberstand ist verputzt, offenbar gut erhaltene Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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