Innenraum nach Westen, katholische Kirche
Kreuzigungsgruppe
Immaculata
Roteldisstein
Chor der katholischen Kirche
Grundriss der Kirche, Bayrisches Staatsarchiv, Würzburg
Katholische Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Trinitatis, Fischbacher Kirchgasse 11
Glasfenster der katholischen Kirche
Torso in der Pfarrgartenmauer
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
Fischbach
  • Fischbacher Kirchgasse 11
Katholische Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Trinitatis
Flur: 15
Flurstück: 145/1

1780/81 anstelle einer kleineren Pfarrkirche des 17. Jahrhunderts errichtet. Geosteter Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, oktogonalem Haubendachreiter und schmalen Rundbogenfenstern als einzigem Gliederungselement der verputzten Wände.

Im Inneren schlichter Saal mit flacher Decke, Voute und Stuckfeldern.

Westliche Orgelempore auf Holzsäulen; im Chor ausdrucksstarke Kreuzigungsgruppe, 1728-30 von Cornelius Andreas Donett für den Hochaltar der ehemaligen Kapuzinerkirche in Frankfurt/M. geschaffen. Zwei Beichtstühle der Bauzeit, Orgel 1781-83 von Joh. Andreas Mahr.

Plastiken einer Immaculata und eines Hl. Matthäus, Holz, gefasst, Mitte 18. Jahrhundert.

In der 1954/55 angebauten Seitenkapelle ein Glasgemälde des Hl. Antonius, Ende 14. Jahrhundert, Maria-Himmelfahrts-Relief von 1717 aus der 1830 abgebrochenen Gimbacher Wallfahrtskapelle.

Außerdem der sogenannte Roteldisstein, ein frühchristlicher Inschriftgrabstein vom ehemaligen Kirchhof der Gimbacher Kapelle.

Lateinische Inschrift von Ornamentband gerahmt.

Aufgrund der Inschrift und Schriftform wird die Entstehung des Steines in das 7. Jahrhundert datiert. Inschrift:

IN HVNETE/TOLO REQVI/ESCIT

BENE/MEMORIAR/ OTELDIS

R/ODOBER/TO QVI VI (XI)/TINPACE/ ANNUS XX/XV.

Wegen der Seltenheit frühchristlicher Grabsteine von überregionaler Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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