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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit qualitätvollem Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Starke profilierte Schwelle und Rähm, geschosshohe, z. T. naturwüchsige Streben, Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen, besonderer Schmuck ist der geschnitzte Eckpfosten mit Säule und Spiegel. Regelmäßige Gliederung in drei Fensterachsen. In der Kurve vor dem Beginn der Gesamtanlage um die Kirche von großer straßenbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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