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Zweigeschossiges, giebelständiges Bauernhaus mit Krüppelwalm, verputztes und am Giebel mit Schiefer verkleidetes Fachwerk. Straßenseitiges Erdgeschoss massiv erneuert, ansonsten intakte Rähmkonstruktion, datiert 1751.
Stattlicher Bau auf hohem Sockel, der zusammen mit dem seitlich angebauten Torhaus und dem Nachbargebäude den Eindruck des alten Ortskerns bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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