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Giebelständiges, verkleidetes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen auf hohem Kellersockel, Krüppelwalmdach. Nach seinen Bauformen und der regelmäßig mit Fenstern gegliederten Fassade ist unter den Platten eine Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu vermuten. Der Bau ist entscheidender Bestandteil des historischen Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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