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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus auf hohem Kellersockel, ein verkleideter Fachwerkrähmbau vermutlich der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Krüppelwalmdach.
Bemerkenswert sind die großen Geschosshöhen, die auf starke Profilierung des Schwelle-Rähm-Bereichs und Schmuck der Brüstungsgefache schließen lassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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