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Die Gesamtanlage von Hornau umfasst die Häuser 137 bis 189 und 134 bis 148 entlang der alten Hauptstraße des Ortes, der Hornauer Straße, ferner das angrenzende Ensemble von alter und neuer Martinskirche und Gagernhaus an der Rotlintallee.
Die letztgenannten Gebäude besitzen als Einzeldenkmäler besonderen historischen, städtebaulichen und künstlerischen Wert. Dies ist auch der Fall bei zweien der Fachwerkwohnhäuser an der Hornauer Straße. Sie zeigt im übrigen in diesem Bereich den weitgehend ungestörten Charakter der historischen Dorfstraße mit meist giebelständigen Wohnhäusern der mitteldeutschen Hofreiten.
Nebengebäude und Scheunen um den Hof wurden zwar teilweise durch Neubauten ersetzt, doch bestimmen die Wohnbauten mit Satteldach, Sockel aus Taunusschiefer und vielfach noch verputztem Sichtfachwerk das Straßenbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |