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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes, datiert 1568. Über massiv erneuertem Erdgeschoss im Obergeschoss sehr reiches Sichtfachwerk. Profilierte Schwelle-Rähm-Zonen, starke geschnitzte Eckständer mit Seilschlag und Mannköpfen, Verstrebungen mit Mannfiguren, Andreaskreuze über je zwei obere Gefache reichend und durchkreuzte Rauten in den Brüstungsgefachen, zeichnen den Bau in besonderer Weise aus.
Die Datierung findet sich in dem geschnitzten Brüstungsbrett auf einem herz- und hostienförmigen, erhabenen Schmuckelement neben der teilweise unleserlichen Bauinschrift, die sowohl den Erbauer als auch den Zimmermann nennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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