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Stattliches, giebelständiges Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Der gestelzte Rähmbau auf hohem Kellersockel besitzt kräftigen Geschossüberstand und ist mit Platten verkleidet; Breite der Fenster im Giebel verändert, einige störende Anbauten.
Aufgrund der Proportionen und Detailformen sowie seiner Funktion als Kopfbau von der Rotlintallee her ist mit repräsentativem Sichtfachwerk des 17. Jahrhunderts zu rechnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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