Gagernhaus, Rotlintallee 12
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
Hornau
  • Rotlintallee 10
  • Rotlintallee 12
Gagernhaus
Flur: 9
Flurstück: 88/10

Das Gagernhaus ist ein baulicher Rest des ehemaligen Hofgutes der Freiherrn von Gagern, 1818-1866 im Besitz dieser Familie, deren männliche Mitglieder deutsche Politik wesentlich mitgestaltet haben. Zu erwähnen sind Hans Christoph Reichsfreiherr von Gagern, der 1818 das Hornauer Hofgut erwarb, und seine Söhne Friedrich, Heinrich und Maximilian.

Das wohl vor 1830 in klassizistischem Stil errichtete Gebäude war einst Gesindehaus und begrenzt heute den Platz vor der alten Martinskirche nach Süden. Längsgestreckter, symmetrisch gegliederter Bau von sieben Achsen mit zentral angeordneter Tür und übergiebeltem Zwerchhaus mit Oculus. Die Sandsteinelemente von Sockel, Gesims, Ecklisenen, Fenster und Türgewänden gliedern den verputzten Baukörper mit flach geneigtem Satteldach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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