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Die Bebauung der Borngasse ist auf ihrer ganzen Länge als Gesamtanlage eingetragen: Borngasse 1 bis 21 und 23; Frankfurter Straße 138, 140 und 154.
Im historischen Ortsgrundriss handelt es sich um die von der zweifach knickenden Hauptstraße abzweigende, schmale Nebengasse, deren Hofgrundstücke im Süden ehemals an den Haingraben grenzten.
Trotz einiger Störungen, vieler An- und Umbauten, ist die typische Hofreitenstruktur homogen erhalten. Die Wohnhäuser, meist verputzte Fachwerkbauten des 17./18. Jahrhunderts, sind giebelständig an der Straße aufgereiht, rückwärtig oft Stall oder Nebengebäude angefügt, die Scheunen traufständig im Hof angeordnet. Auch dieser Scheunenkranz ist zum Großteil noch ablesbar. Der ehemalige Gasthof "Zum goldenen Hirschen", Borngasse 1, ist durch einen seltenen, barocken Ausleger gekennzeichnet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |