Kirchenplatz 12,
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Wetteraukreis
Butzbach
  • Kirchplatz 12
''Kugelherrenhaus''
Flur: 1
Flurstück: 127

Als einer der Stadtherren im 15. Jahrhundert veranlaßte Graf Eberhard III. von Eppstein-Königstein die Gründung eines Hauses der "Brüder des gemeinsamen Lebens" in Butzbach. Die Bruderschaft hatte ihre Wurzeln in den Niederlanden des 14. Jahrhunderts. Der Butzbacher Niederlassung wurde in einem von allen Stadtherren unterzeichneten Vertrag vom 11.12.1468 die Pfarrkirche St. Markus, die Michaelskapelle, die Hospitalkapelle sowie das Küster- und Lehreramt anvertraut. Als ihren Hauptbau erhielt sie das Anwesen Kirchenplatz 12. Vor allem das äußerst steile Satteldach läßt vermuten, daß der gegenwärtige Bau noch spätmittelalterlichen Ursprungs ist. Die örtliche Bezeichnung als "Kugelherrenhaus" geht auf die Kopfbedeckung der Glaubensbrüder zurück. Deren Gemeinschaft erlebte ihre Blütezeit in der Stadt unter dem Probst Gabriel Biel, der von der Gründung 1468 an bis 1480 amtierte. 1550 wurde die Niederlassung der "Kugelherren" in Butzbach wieder aufgehoben. Das Gebäude Kirchenplatz 12 diente dann als Pfarrhaus, nach dessen Auszug in einen benachbarten Neubau 1853/54 (Kirchenplatz 13) anderen gemeindlichen Zwecken.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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