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Diese Gesamtanlage erstreckt sich von den Häusern Am Kirchplatz 3 und 5 und dem Alten Rathaus (Frankfurter Straße 153) nach Nordosten in die Alte Königsteiner Straße von gerade Nrn. 2-24 und ungerade Nrn. 9-23.
Abseits der inzwischen stark städtisch überformten Hauptstraße Münsters, der Frankfurter Straße, hat sich hier die historische Bebauung weitgehend geschlossen erhalten.
Charakteristisch ist der historisch enge, von den giebelständigen Wohnhäusern ehemaliger mitteldeutscher Hofreiten gebildete Straßenraum. Es dominieren verputzte, zweigeschossige Fachwerkbauten des 17./18. Jahrhunderts mit niedrigem Sockel und Satteldächern. Vielfach sind auch die überdachten Toranlagen erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |