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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus, zweigeschossig mit Satteldach. Die vertikale Geschossteilung durch Holzgesimse und die nahezu axiale Fensteranordnung geben dem Bau eine zurückhaltende Gliederung. Unter dem Putz ist ein qualitätvoller Rähmbau des 18. Jahrhunderts zu vermuten.
In seiner Lage wichtig als Bindeglied der Gesamtanlage zum Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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