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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, zweigeschossig auf niedrigem Sockel, Geschossteilung durch Holzgesimse. Fensteranordnung und traufseitige Geschossauskragung lassen auf ein Sichtfachwerk in Rähmkonstruktion der Mitte des 17. Jahrhunderts schließen. Dem benachbarten Haus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vergleichbar ist das Zwillingsfenster im Giebel. Zugehörig die seitliche überdachte Hofeinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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