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Giebelständiges, zweigeschossiges, breitgelagertes Fachwerkhaus, dessen Rähmkonstruktion am Giebel freigelegt ist. Die charakteristischen Eckverstrebungen mit gebogenen, überblatteten Hölzern erlauben eine Datierung um 1550, die dendrochronologische Bestimmung wäre wünschenswert.
Schwellriegelkonstruktion auf massivem Sockel, profilierte Rähmhölzer, Pfosten und Riegel im Giebeldreieck abwechselnd überblattet und verzapft. Aufgrund von Fenstervergrößerungen des 18./19. Jahrhunderts wurden die Brustriegel z. T. heruntergesetzt.
Zugehörig die im 19. Jahrhundert mit Backsteinen ansprechend erneuerte, überdachte Toranlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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