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Erbaut 1807-11 nach Plänen des klassizistischen Baumeisters Joh. Christian Zais. Zais war im Jahre 1805 als Landbaumeister in Hofheim tätig, danach nassauischer Bauinspektor in Wiesbaden.
Ursprünglich Saalbau mit eingezogenem, langgestrecktem Rechteckchor, zwei niedrigen oktogonalen Chorflankentürmen mit flachen Zeltdächern und kräftigem Portalrisalit mit klassizistischem Giebel. Erweiterung 1969 nach Süden durch einen architektonisch stark kontrastierenden Saalbau in Sandsteinmauerwerk und strenger Vertikalgliederung.
Der schlichte verputzte Zaisbau am Äußeren durch vertikale vertiefte Rechteckfelder, in denen die Rundbogenfenster sitzen, gegliedert, Sockelband, Tür- und Fensterlaibungen sowie -umrahmungen und Gesimsstücke aus Sandstein; hölzernes Dachgesims mit Zahnschnitt. Der mehrfach gestufte Portalrisalit mit Halbrundfenster, Gebälk und Dreiecksgiebel gibt dem Bau eine gewisse Monumentalität.
Im Inneren beeindruckend die Eingangsempore auf acht kräftigen tuskischen, marmorierten Holzsäulen mit Kassettendecke und klassischem Architrav, der die Empore bildet. Der Rechteckchor von Flachkuppel überspannt, Gesims mit Mäanderband und klassischem Eierstab.
Ausstattung: In der alten Kirche Seitenaltäre 1685 und 1710 aus Kloster Eberbach, reiche Aufbauten aus schwarzem und farbigem (Stuck-)Marmor mit gekröpften Giebeln und Putten. Im Chor barocke Kreuzigungsgruppe und Figuren zweier weiblicher Heiliger, farbig gefasst. Kanzel 18. Jahrhundert, Orgel 1743 aus Pfungstadt von Joh. Christian Köhler. Osterleuchter um 1700, vierzehn Kreuzwegstationen erste Hälfte 19. Jahrhundert, Taufstein von 1723, bäuerliche Pietà. Barocke Immaculata im Neubau, ebenso barockes, gefasstes Kruzifix.
In die westliche Außenwand des Altbaus eingelassen Fragmente eines Sandsteinkreuzes sowie eines Grabsteines (?). Vor der Nordwand ehemaliges Friedhofskreuz aus Sandstein, der barocke Corpus detailreich gearbeitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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