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Sandsteinkreuz von 1757 auf Inschriftsockel mit weit auskragender Deckplatte und begleitenden Voluten. Barocker, gut gestalteter Corpus, dem Grund des Kreuzstammes stark verhaftet. Die Inschrift nennt die seltene Form der Stiftung durch die Gemeinde: „O Jesu Dein Creutztod und Wundenroth mein trost soll sein in aller noth anno 1757 hat die Gemein Münster dieses Creutz setzen lassen".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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