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Nach einem Entwurf des nassauischen Bauverwalters Faber 1823 in schlichtem, klassizistischem Stil erbaut.
Traufständiger, zweigeschossiger Putzbau auf hohem Sockel mit flachem Satteldach über kräftig auskragendem Kranzgesims. Fünfachsige Fassade mit Rechteckfenstern, der mittige Eingang über doppelläufige Freitreppe zu erreichen. Der flache Giebel mit Thermenfenster nimmt architektonisch Bezug zur Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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