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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus, dessen Fachwerk am Giebel freigelegt ist. Erdgeschoss massiv erneuert, seitlich und rückwärtig störende Anbauten. Rähmfachwerk im Obergeschoss um 1720 mit reichen Zierformen, stark profilierte Schwelle-Rähm-Zone, geschnitzte Eckständer mit Tau- und Volutenmotiven, sehr repräsentative Mannfiguren mit geschweiften, nasenbesetzten Gegenstreben, vielfältige Auszier der Brüstungsfelder mit Raute, Feuerböckchen und variierten Zierstreben. Giebelschwelle geschnitzt mit eierstabartigem Zahnfries. Das schmuckvolle Fachwerk hat stark prägende Wirkung für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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