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Markant an der Straßenkreuzung gelegenes, freistehendes Gebäude von stattlichen Proportionen. Erdgeschoss in Bruchsteinmauerwerk, z. T. verputzt, mit Sandsteingewänden, im Obergeschoss geradliniges, annähernd regelmäßig verstrebtes Fachwerk mit geschosshohen Streben des späten 18. Jahrhunderts, tief herabgezogener Krüppelwalm und oktogonaler Haubendachreiter.
Errichtet 1789 von Maria Theresia Freifräulein von Bettendorf als Wohnhaus eines Hofgutes. 1812 von der Gemeinde Münster erworben und zu einem Schulhaus mit Lehrerwohnung und Gemeindeversammlungsraum umgebaut. Der Dachreiter für Uhr und Glocke 1819 errichtet. 1929-1938 Bürgermeisterei, heute Nutzung zu Vereinszwecken und Gaststätte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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