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Neugotische Marienkapelle, heute Totenkapelle, erbaut 1883 auf Veranlassung des Pfarrers Schüler. Am gleichen Standort wurde 1544 eine dem Hl. Wendelin geweihte Kapelle errichtet, deren Reste 1819 abgebrochen wurden. 1955 bs 2006 als Totenkapelle genutzt. 2011 bis 2017 restauriert.
Hoher und schmaler Backsteinbau mit Sandsteingewänden und schlichtem Maßwerk. Zierliche architektonische Ausschmückung des kleinen Baues, das spitzbogige Portal von einem Eselsrücken und Kreuzblume überfangen, Fialen der Strebepfeiler mit Krabben besetzt, deutsches Band am Kranzgesims, Schieferdach mit Dachreiter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |