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Neben der Marienkapelle steht das 1769 datierte Sandsteinkreuz auf hohem Inschrift-Sockel, der mit Profil, Hohlkehle und auskragender Deckplatte abschließt. Nennung der Stifter Philippus Mohr und Ursula.
Gedrungener Corpus mit markanter Gestaltung von Haar, Körper und Lendentuch. Am Fuß des Kreuzstammes Totenschädel und Knochen zur Bezeichnung der Schädelstätte Golgatha, als oberer Abschluss Kreuztitel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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