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Zweigeschossiges Eckhaus mit schlichter Ausschmückung durch Backsteinornamentik, um 1900. In Baumaterial und dem Detail eines Madonnenreliefs aus Ton an der abgeschrägten Ecke Richtung Kirche stellt der Bau einen entfernten Bezug zur Kirche her.
Ehemaliger Seitenrisalit mit gekuppelten Fenstern und auf profilierten Konsolen auskragendem Dach.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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