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In einer Nische des Hauses stehendes Sandsteinkruzifix, datiert 1760, Kreuz ohne Sockel farbig gefasst. Hoher Sockel mit profiliertem Postament, Inschriftfeld, begleitenden Voluten und Deckplatte.
Der Corpus ist in qualitätvoller Weise in vereinfachten, naturalistischen Formen wiedergegeben. Am Fuß des Kreuzes die kleine, stilisierte Figur einer Trauernden (Maria?).
Das Wegkreuz ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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