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Giebelständiges Fachwerkhaus von zwei Geschossen mit Satteldach mit Aufschiebling. Traufseitig erheblicher Geschossüberstand mit profilierter Schwelle. Barockes Rähmfachwerk aus Eichenholz, das überwiegend im Ober- und Dachgeschoss erhalten blieb. Erdgeschoss teilweise in Backsteinmauerwerk erneuert. Die Bauzeit konnte dendrochronologisch auf 1671 datiert werden. Ursprünglich zweizonige Aufteilung, die jedoch im 19. Jahrhundert verändert wurde. Überwiegend einriegelige Fachwerkkonstruktion mit relativ weiter Ständerstellung und gebogenen Streben. Als Besonderheit sind neben den bauzeitlich üblichen Verzapfungen der Hölzer auch noch einzelne Verblattungen vorzufinden. An der Giebelseite Schmuckfachwerk, z.B. Rauten und geschweiftes Andreaskreuz mit mittigem Ständer, das teilweise während der Sanierung im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts rekonstruiert wurde.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |