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Mit Nr. 30 durch eine verdachte, horizontale Torfahrt verbundene Doppelhaushälfte, gleichzeitig mit Nr. 30 entstanden und spiegelbildlich ausgeführt, d. h. der pultverdachte Eingangsbereich liegt hier nördlich, die Vorbauten mit dem großen, durch die Steinlagen betonten Rundfenster und dem Zwerchhaus gruppieren sich um die östliche Hauskante. Die steile Dachfläche weist nach Süden eine breitgelagerte Schleppgaupe auf, die jedoch völlig geschlossen ist. Die Einfriedung zur Straße heute mit störendem Jägerzaun, auch hier die runden, das Gartentor rahmenden Sandsteinpfosten noch vorhanden. Als Bestandteil einer gelungenen Metzendorfplanung für das von den Bensheimer Architekten geprägte Brunnenwegviertel von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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