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Verputztes, giebelständiges und zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, niedriger massiver Sockel, Erdgeschoss massiv erneuert, Satteldach. Aufgrund des traufseitigen Geschossüberstandes und der hervorstehenden Pfettenköpfe ist unter Putz ein Rähmfachwerk der Mitte des 18. Jahrhunderts zu vermuten.
In seiner Erhaltung ein für das Bild des Straßenzuges bestimmender Bau.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |