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Traufständiges, klassizistisches Bauernhaus mit integriertem Hoftor. Zweigeschossige, verputzte Fachwerkkonstruktion auf hohem massivem Sockel, Geschossteilung mit Holzgesims, Krüppelwalmdach. Ausgewogene, fein abgestimmte Bauform mit regelmäßiger Fensteranordnung, wobei Größe, Unterteilung, Abstand und die Läden als bestimmende Elemente wirken.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |