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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus - ehemals mit Fachwerkscheune und Nebengebäude Teil eines Hakenhofes, unmittelbar hinter der Kirche gelegen.
Das stattliche, zweigeschossige Wohnhaus mit allseitigem Geschossüberstand, massivem Sockel und Satteldach mit kleinem Schopfwalm ist ein Rähmbau der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vermutlich mit Sichtfachwerk. Erdgeschoss massiv erneuert.
Hof von stark straßenbildprägender Wirkung, das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
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Teilversagen der Konstruktion hatte den Abbruch und somit den Totalverlust der Scheune zur Folge (2024).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |