Katholische Pfarrkirche St. Vitus, Kirchstraße 7-11
Katholische Pfarrkirche, Fensterrose
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Wegkreuz vor der Kirche
Katholische Pfarrkirche St. Vitus, Chor
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Main-Taunus-Kreis
Kriftel
  • Kirchstraße 7
  • Kirchstraße 9
  • Kirchstraße 11
Katholische Pfarrkirche St. Vitus
Flur: 22
Flurstück: 110/1

Die katholische Pfarrkirche St. Vitus wurde 1865-68 auf dem alten Kirchplatz anstelle zweier Vorgängerkirchen, der beim Dorfbrand von 1671 zum Teil zerstörten, ältesten Kirche von 1008 und ihrem Folgebau, errichtet, Weihe am 23. Mai 1868. Der einschiffige, in kreuzförmigem Grundriss errichtete Kirchenbau wurde 1952 durch Seitenschiffe und einen größeren Chor erweitert. 1995/96 umfassend restauriert.

Neugotischer Kirchenbau mit dominierender, breitgelagerter Doppelturmfassade, basilikalem Querschnitt, angedeutetem Querhaus und dreiseitig geschlossenem Chor. Außenmauerwerk aus Feldbrandstein mit Kaffgesimsen, Maßwerk- und Giebelformen aus Sandstein. Reiche Baugliederung mit Rundbogenfriesen, schmalen Strebepfeilern, verschieden großen Rundbogenfenstern, spätgotischen Maßwerkformen.

Den weiten Innenraum teilen Pfeilerstellungen in Mittel- und Seitenschiffe, das Mittelschiff besitzt Tonne mit Stichkappen, die Gurtbögen der Seitenschiffe laufen mit halbem Bogen an die Pfeiler an, dazwischengespannt abgetreppte Holzdecken.

In den hochgezogenen Querhausstirnwänden Fensterrosetten, Chor mit Sterngewölbe und Rundfenstern, z. T. Glasfenster von 1911 und 1920 erhalten.

Diverse barocke Heiligenfiguren, Holz, farbig gefasst, auf Konsolen, Kreuzigungsgruppe der Bauzeit im Chor, farbig gefasste Holzplastiken von sehr schlanker, statuarischer Auffassung.

Vor der Kirche Wegkreuz aus Sandstein, datiert 1795 und mit Stifterinschrift versehen. Corpus zartgliedrig in relativ flachen Formen; Volutensockel, Kreuz sowie Hände und Füße erneuert.

Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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