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Wegkreuz, sog. Papiermüllerkreuz, datiert 1769. Corpus und Relief mit Schädel Adams am Fuße des Stammes aus einem Sandsteinblock, Volutensockel mit Inschrift aus einem zweiten. Früherer Standort an der alten Papiermühle in der Hattersheimer Straße, 1983 versetzt. Die auf schmalem Feld formatierte Barockinschrift lautet:
"1769
(HAT ZU EHREN DES) AM CREUTZ STER
BENDEN JESU UND SEINER WERTHEN MUTTER MARIA
DER EHRSAME BAL THASAR HOHFEL
PAPIR MÜLLER U.
CATHARINA ELISA BETHA SEINE HAUS
FRAU DIESES CREUTZ MACHEN U. AUF DEN
BLATZ STELLEN LASSEN".
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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