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Die Gesamtanlage in Oberliederbach umfasst einen Teil der Schulstraße (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12) sowie Alt-Oberliederbach 13 und 15. In diesem Straßenzug ist die dichte Hofreitenstruktur des ehemaligen Haufendorfes noch als Ensemble erlebbar. Die giebelständigen Wohnhäuser, deren Fachwerk meist verputzt oder verkleidet ist, haben häufig Krüppelwalmdächer.
Wegen des hohen Grundwasserspiegels besaßen die Häuser im alten Oberliederbach keine Keller, was auch hier charakteristisch ist. Teilweise sind die hohen überdachten Hoftore erhalten.
Von besonderer Wirkung für das Straßenbild ist der kleine Platz vor dem Dreiseithof Schulstraße 12 mit der alten Linde und dem Waaghäuschen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |