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Zweigeschossiges, um 1700 errichtetes Fachwerkwohnhaus mit angrenzendem, jetzt umgebautem, ehemaligem Stallteil. Das Wohnhaus hat Sichtfachwerk: weit spreizende Mannfiguren mit Streben und Gegenstreben sowie Halsriegeln, Barock-Knaggen mit Dreinagelherzen, reich geschnitzte Eckständer mit gedrehten Säulen und Spiralen, geschweifte Zierstreben.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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