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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines Zweiseithofes.
Der konstruktive Rähmbau der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts besitzt ein massiv erneuertes Erdgeschoss, Krüppelwalmdach, am Giebel blieb die dreiachsige Fensterteilung gut erhalten; er ist von straßenbildprägender Bedeutung.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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