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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, zur Straße durch ein überdachtes Hoftor abgeschlossen.
Der zweigeschossige Rähmbau mit massiv erneuertem Erdgeschoss ist am Giebel freigelegt und zeigt Sichtfachwerk des späten 18. Jahrhunderts mit profilierter Schwelle-Rähm-Zone, geschosshohen, symmetrisch angeordneten Streben, Feuerböckchen und Andreaskreuzen in recht schematischer Form als Zierelemente.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |