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Giebelständiges, aus der Flucht leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus eines typischen Zweiseithofes mit zugehöriger Fachwerkscheune, beide zweite Hälfte 18. Jahrhundert, zur Straße durch ein gut gestaltetes, überdachtes Hoftor des 19. Jahrhunderts abgeschlossen. Der zweigeschossige Rähmbau mit traufseitigem Geschossüberstand ist verputzt und verkleidet. Scheune mit sehr dekorativer, symmetrischer Pfosten- und Strebenanordnung.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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