Karl-Winnacker-Haus, An den Hofgärten 2
Karl-Winnacker-Haus, An den Hofgärten 2
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Main-Taunus-Kreis
Liederbach
Oberliederbach
  • An den Hofgärten 2
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Karl-Winnacker-Haus
Flur: 1
Flurstück: 15, 22/1, 22/3, 23/1, 23/2, 24/3, 25/1, 25/10, 25/11, 25/12, 25/14, 25/16, 25/17, 25/18, 25/19, 25/20, 25/21, 25/22, 25/23, 25/24, 25/25, 25/26, 25/27, 25/28, 25/29, 25/3, 25/30, 25/31, 25/4, 25/5, 25/6, 25/8, 25/9, 26/1, 27/1, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 28/6, 28/7, 28/8, 29, 30/2, 30/3, 32/1, 32/2

Die heute Karl-Winnacker-Haus genannte Villa wurde 1911/12 von den Eheleuten Alwin Woldemar und Adele von Dietel errichtet. Der repräsentative, in dem zugehörigen, 1863-76 angelegten Park freistehend konzipierte Bau verbindet in seiner Architektur Bauformen oberitalienischer Renaissancevillen mit kaiserzeitlich-monumentalen Elementen.

Dreigeschossiger Baukörper mit Souterrain und flach geneigtem Walmdach, Eingangs- und Gartenfassade architektonisch unterschiedlich ausgestaltet.

Von den verputzten Wandflächen sind Souterrain und Erdgeschoss sowie Eckquaderung und Umrahmungen der rundbogigen Fenster in Rustikamauerwerk abgehoben, Werksteine für Fenstergewände, eingestellte Säulen, Gesimse und Balustraden. Die Eingangsfront besitzt einen in der Höhe gestuften und im ersten Obergeschoss endenden Mittelrisalit, in dem das große rundbogige Portal sitzt. Auf dem Risalit sind Balkone angeordnet, in seiner Fortsetzung unterhalb des Daches Loggia mit eingestellten ionischen Säulchen.

An der Gartenfassade mittiger, halbrunder Erker; die je drei Fenster der Mittelachse rundbogig über Säulen, gekuppelt. Hier ist das Dach über der Loggia in der Mittelachse abgesenkt, so dass der Eindruck zweier turmartiger Seitenrisalite entsteht.

Stilistisch einheitliche Innenausstattung von außergewöhnlichem Rang. Unterschiedliche Holztäfelungen der Zimmer, neoromanisch ornamentierte Kamine und Portale, Treppenaufgang mit Marmorbalustrade, schmiedeeiserne Ziergitter, farbig gerahmte Glasfenster, arabeskes Steingitterfenster. Das "Tiroler Zimmer" mit Zirbelholz-Täfelung. Geschnitzte Beschriftungen und Ornamente auf den Deckenbalken. Umlaufendes Band in Kopfhöhe mit geschnitzten Jagdmotiven. Ursprünglicher Kachelofen, Ofenbank mit figürlichem Schnitzwerk. Hoher künstlerischer und handwerklicher Wert, zwei Buntglasfenster mit figürlichen Darstellungen.

Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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