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Baukomplex der ehemaligen Untermühle, bestehend aus Wohnhaus (Nr. 21) und heute zu Wohnzwecken umgebauter Scheune (Nr. 23), am Rande des Dietelschen Parks gelegen. Die Anlage stammt im Kern von 1660, die bestehenden Bauten sind Fachwerkrähmkonstruktionen des 18./19. Jahrhunderts. Wohnhaus mit Krüppelwalm und massiv gemauertem Erdgeschoss, das Fachwerk des Obergeschosses in regelmäßiger, lebhafter Verstrebung. Ebenso das Fachwerk der Scheune mit kleinem Wirtschaftsanbau.
Trotz der aggressiv geplanten Hochbauten im Umfeld ist der historische Zusammenhang von Ort und Mühle noch deutlich.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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