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Stattliches, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Feldsteinsockel, giebelständig mit Satteldach. Um 1700, Rähmkonstruktion mit reichem Zierfachwerk. Rähm und Schwelle profiliert, Eckständer geschnitzt mit gedrehten Säulen und Volutenornamenten, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln, traufseitig auch mit Gegenstreben; in den Brüstungsgefachen Feuerböckchen und Zierstreben. Der Hof ehemals zur Mainzer Dompropstei gehörig, die abgegangene
Scheune war 1706 datiert.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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