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Für das Ensemble im vorderen Bereich der Schulstraße typisches giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite, weitgehend original erhalten. Zweigeschossiger Fachwerkrähmbau der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss mit Holzschindeln verkleidet, Krüppelwalm, dreiachsige Fensteranordnung am Giebel. Der Hof durch seitlich angebautes, überdachtes Hoftor zur Straße geschlossen.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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