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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberliederbach
Die zusammen mit den Nachbargebäuden allseitig geschlossene Hofreite mit Fachwerkwohnhaus und teils massiven Nebengebäuden ist im Straßenbild von besonderer Wichtigkeit. Markante Platzsituation mit alter Linde und Waaghäuschen vor dem Haus.
Das teilmassive Wohnhaus mit giebel- und traufseitigem Geschossüberstand und regelmäßiger Fensteranordnung zeigt ein zweiriegeliges Fachwerkgefüge mit enger Ständerstellung und Vertrebungen, das vermutlich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstand. Zugehörig Stallteil mit Tor und Scheune als Winkelbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |