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Zweigeschossiger, traufständiger Putzbau mit Sandsteingewänden und angrenzendem, 1756 datiertem Rundbogen-Hoftor. Ehemaliger, barocker Herrenhof, zu dem eine inzwischen abgebrochene Zehntscheune gehörte, historische Zusammenhänge mit der Mainzer Dompropstei, heute Pfarramt. Harmonisch proportionierter und gegliederter Baukörper mit vier Achsen rechteckiger Fenster zur Straßenseite, kräftig profiliertem Kranzgesims und Krüppelwalmdach.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |