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Die Gesamtanlage des ehemaligen Dorfes Niederhofheim erstreckt sich über die gesamte Länge des alten Ortskerns. Sie umfasst die Hofreiten an der Straße Alt Niederhofheim mit deren rückwärtigen Bereichen, der Häuser gerade Nrn. 26-68 und ungerade Nrn. 19-51. Ferner gehört hinzu ein Teil des Haingrabens (ungerade Nrn. 1-13, 33, 35 und Nr. 2). Im Straßenraum mit seiner geschlossenen Bebauung aus mitteldeutschen Hofreiten mit dicht gereihten, meist giebelständigen Wohnhäusern und teilweise erhaltenen, überdachten Toranlagen ist das Rathaus von 1714-17 ein wichtiger und maßstabsetzender Akzent. Die rückwärtige Begrenzung des Dorfes durch den Scheunenkranz, dem sich Gärten und der Haingraben anschlossen, ist noch gut ablesbar. Dem rückwärtigen Bereich der Straße Haingraben gibt der offene Lauf des Liederbaches seinen besonderen Charakter.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |