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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes. Der zweigeschossige Rähmbau vermutlich in Sichtfachwerk um 1700 errichtet auf massivem Sockel, Geschossteilung durch Holzgesimse, Satteldach. Bei weitgehend unveränderten Fenstern scheint das dreizonige Gefüge gut erhalten; hervorzuheben ist das kleine Sichtfenster neben der Eingangstür.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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