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An einem Zuweg hinter dem Rathaus gelegenes Wohnhaus eines Dreiseithofes, der mit seinen Gebäuden den historischen Ortsgrundriss und den Scheunenkranz dokumentiert.
Verputzter, giebelständiger Rähmbau, zweigeschossig, auf hohem Sockel mit Geschossüberstand, weitgehend originaler Verteilung kleinformatiger Fenster, hervorstehenden Pfettenköpfen, Krüppelwalm, vermutlich Sichtfachwerk der Zeit um 1700. An das Wohnhaus anschließendes überdachtes Hoftor des 19. Jahrhunderts.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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