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Gesamtheit eines Vierseithofes des 18. Jahrhunderts in exemplarisch guter Erhaltung. Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus ist eine verputzte, am Giebel verschieferte Rähmkonstruktion, Erdgeschoss massiv erneuert, mit Krüppelwalmdach. Aufgrund der Proportionen und der axialen Fensterteilung des Giebels ist eine Entstehungszeit um 1780 wahrscheinlich. Traufseitig neuerer Eingangsbau. Seitlich angebautes überdachtes Hoftor, Stall und Ökonomiegebäude in teilmassivem Fachwerk. Große Scheune traufständig im Hofbereich mit qualitätvollem Fachwerk und Krüppelwalmdach. Wichtiger Beleg für den Zusammenhang der Randscheunen mit den rückwärtigen Gärten, die bis zum Haingraben reichten.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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