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1714-17 errichteter, traufständiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und barockem Haubendachreiter. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit geringem Geschossüberstand. breiter Schwelle-Rähm-Zone mit profiliertem Füllholz und ursprünglich regelmäßiger Verstrebung mit Pfosten, geschosshohen Streben, Riegeln und halben Mannfiguren. Am heutigen Fachwerkbild sind einige spätere Umbauten abzulesen. Von 1819-91 diente der Bau auch als Schule.
Das Rathaus liegt an zentraler Stelle im Straßenverlauf und ist wichtiger Bezugspunkt für die umgebende, zum größten Teil noch kleinmaßstäbliche Bebauung.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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