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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, rückwärtig neuere Anbauten. Das zweigeschossige Haus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach vermutlich eine Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts. Da die Fenster in Größe und Verteilung kaum verändert wurden, von weitgehend originalem Erscheinungsbild, wozu auch die handgestrichenen Biberschwanzziegel beitragen.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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